STEUERSTRAFRECHT
Auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts gehören vor allem die nachfolgenden Bereiche zu unseren Schwerpunkten:
- Erstellung von und Unterstützung bei steuerlichen Selbstanzeigen und Begleitung des Mandanten zur Erreichung der Straffreiheit
- Vertretung und Beratung des Mandanten im Rahmen von steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren inklusive der Verhandlung mit den Verfolgungsbehörden und den Finanzämtern
- Vertretung von Mandanten vor Strafverfolgungsbehörden und Gerichten